Managed Backup
Datensicherung ist das A und O

Gute Gründe ein Managed Backup Service von AuO IT-Solutions zu nutzen
Backups pro Jahr | +5000 |
Geschütze TB pro Jahr | +500 |
Geschütze Geräte | 1000 |
Backup-Erfolgsrate | 99,8 % |
Ein Verlust von geschäftskritischen Daten, in denen Finanztransaktionsdaten oder Kundeninformationen gespeichert werden, kann katastrophale und finanzielle Auswirkungen haben – bei einem Datenverlust kann es bis zu einer kompletten Geschäftseinstellung kommen. Für die Datensicherheit gibt es keine einheitliche Vorgehensweise, daher entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen an einer individuellen auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Backup Lösung die DSGVO konform ist.
Vollständig betreute Backups mit Wiederherstellungsgarantie
Datensicherung auf dem höchsten Niveau. Konzentrieren Sie sich auf Ihr Kerngeschäft und denken Sie nicht mehr an die Datensicherung. Durch unser Managed Backup gewinnen Sie 24 Stunden, 7 Tage die Woche und 365 Tage im Jahr ein Support um ausgefallene Systeme jeder Zeit Wiederherstellen zu lassen.
Mit täglichen Backups minimieren Sie das Risiko von Datenverlust. Mit unterschiedlichen Intervallen können Sie noch häufiger Backups von Datenbanken generieren lassen und haben mehr Möglichkeiten bei einem Datenverlust zu reagieren.
Ein Festplatten Ausfall am Arbeitsplatz kann nicht nur teuer werden, sondern auch Nerven aufreibend sein. Daher ist eine Auslagerung der Daten auf eine externe Festplatte empfehlenswert. Dadurch wird die Ausfallzeit minimiert und der Arbeitsplatz ist schnell wieder einsatzbereit.
Um Daten vor einer lokalen Katastrophe zu schützen, können Sie diese an einen externen Standort ablegen. Ob im Rechenzentrum oder in einer Cloud, die individuelle Lösung wird bedarfsgerecht für Sie ermittelt und umgesetzt.
Die 360° Datenwiederherstellung ist innerhalb von wenigen Stunden zu jeder Zeit gewährleistet.
DSGVO Richtlinien für Backups
Grundsätze für die Datenverarbeitung personenbezogener Daten
In der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist im Artikel 5 festgelegt, dass der Verantwortliche (Geschäftsführer) personenbezogene Daten vor, Verlust, Manipulation, Zerstörung oder Schädigung, eine angemessene Sicherheit zu den personenbezogenen Daten gewährleisten muss. Die Verantwortung trägt in der Regel der Unternehmer selbst, außer dieser beschäftigt ein Datenschutzbeauftragen. Im Artikel 32 fordert die DSGVO die Fähigkeit, dass ein Backup die Verfügbarkeit der personenbezogenen Daten und deren Zugang bei einem physischen oder technischen Zwischenfall, gewährleisten muss, sich in kürzester Zeit wieder herzustellen zu können. Damit eine Verfügbarkeit und Wiederherstellbarkeit gewährleistet werden kann, sind regelmäßige und vollständige Backups bei personenbezogenen Daten wichtig.